Zusammenfassung: Der VwGH widmet sich in entschiedener Sache der Frage, ob bei der Verpachtung eines Gastronomiebetriebes und bei darauffolgender erneuter Wiederverpachtung an einen anderen Pächter dieser als wirtschaftlicher Eigentümer den Betrieb erwirbt und betreffend die anfallende Umsatzsteuer Abgabenschuldner wird.