Zusammenfassung: In Bezug auf die Beurteilung einer Einkunftsquelle befasst sich der VwGH mit der Frage, ob die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens, wie bereits geplant, eine Änderung der Bewirtschaftung bewirkt. Welchen Beweis hat der Pflichtige dahingehend zu erbringen? Liegt Liebhaberei vor?
Rechtsgrundlagen: § 1 LVO; § 6 LVO; § 7 LVO; § 295a BAO