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Konkludent vereinbarte Benützungsregelung der Miteigentümer

SachenrechtJudikaturMag. Nicole Neugebauer-Herl, RA (Anmerkungimmolex 2012/101immolex 2012, 317 - 318 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich analysiert der OGH die Frage näher, ob den anderen Miteigentümern aufgrund des übermäßigen Gebrauchs der gemeinsamen Sache durch einen bestimmten Miteigentümer Benützungsentgelt zusteht. Wurde konkludent eine Benützungsvereinbarung geschlossen?

Rechtsgrundlagen: § 839 ABGB

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