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Zinsminderung nach § 1096 ABGB auch für unentdeckte Mängel

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Christian Prader, RA; Ass. Prof. Dr. Renate Pletzer, MAS, Salzburgimmolex 2011/88immolex 2011, 270 - 275 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: In Hinblick auf die Mangelhaftigkeit von Elektroleitungen geht der OGH in vorliegender Sache der Frage nach, ob ein Zinsminderungsrecht auch dann entsteht, wenn die Mangelhaftigkeit unter der Oberfläche verborgen bleibt. Kommt es auf die subjektive Kenntnis des Mieters an?

Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 3 MRG; § 12 MRG; § 14 MRG

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