Zusammenfassung: In Hinblick auf die Mangelhaftigkeit von Elektroleitungen geht der OGH in vorliegender Sache der Frage nach, ob ein Zinsminderungsrecht auch dann entsteht, wenn die Mangelhaftigkeit unter der Oberfläche verborgen bleibt. Kommt es auf die subjektive Kenntnis des Mieters an?
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 3 MRG; § 12 MRG; § 14 MRG