Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass die Vermietung durch den Mieter eines gesamten Hauses ein Untermietverhältnis darstellt. Wie kann sich der Untermieter bei der Bestandnahme von Geschäftsräumen aus seiner vertraglichen Verpflichtung befreien?
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 MRG; § 2 Abs 2 MRG; § 30 Abs 2 Z 12 MRG