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Teilkündigung von Nebenflächen durch eine juristische Person

Miet- und WohnrechtJudikaturMag. Mag. Alexander Edelhauser, LL.M., RA (Anmerkung)immolex 2011/77immolex 2011, 242 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung äußert sich die erkennende Instanz zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine juristische Person als Vermieterin Nebenflächen aufgrund der unbedingten Notwendigkeit wegen Eigenbedarfs rechtens aufkündigen kann.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 Z 3 MRG; § 31 Abs 1 MRG

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