Zusammenfassung: Verfahrensgegenständliche Sache widmet sich der Frage, inwieweit der Vermieter für Schäden aufgrund "altersschwacher" Wasserrohrleitungen einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 1295 ABGB; § 1298 ABGB
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Zusammenfassung: Verfahrensgegenständliche Sache widmet sich der Frage, inwieweit der Vermieter für Schäden aufgrund "altersschwacher" Wasserrohrleitungen einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 1295 ABGB; § 1298 ABGB
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