Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht eingehend der Frage nach, ob eine Mietzinsminderung im Falle veralteter Elektroinstallationen auch bei Unkenntnis des Bestandnehmers diesem offensteht.
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 1097 ABGB; § 15a MRG
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