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Schlüssigkeit der Aufkündigung

Miet- und WohnrechtJudikaturMMag. Dr. Clemens Limberg, LL.M., RAA (Anmerkung)immolex 2011/49immolex 2011, 152 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte eine Kündigung "in eventu" zum Inhalt, wobei die klagende Partei eine Eventualkündigung ausspricht, ohne das Bestandverhältnis anerkannt zu haben.

Rechtsgrundlagen: § 560 ZPO

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