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Verbesserung des Mietgegenstands unter Inanspruchnahme allgemeiner Teile

Miet- und WohnrechtJudikaturimmolex 2011/44immolex 2011, 143 - 144 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich eingehend der Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Mieter die beabsichtigte Veränderung eines Bestandobjekts durch Inanspruchnahme allgemeiner Teile des Mietgegenstands offensteht. Kann sich der Vermieter durch Nachweis der Negativvoraussetzungen des § 9 Abs 1 Z 2 MRG in concreto wehren?

Rechtsgrundlagen: § 9 MRG; § 39 MRG; § 36 AußStrG; § 64 AußSTrG; § 70 AußStrG

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