Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob einem Unternehmen für die Verlegung einer Straße, um ein Parkdeck zu errichten, aufgrund betrieblichen Interesses der Vorsteuerabzug zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 1 UStG; § 11 UStG; § 12 Abs 1 UStG