Zusammenfassung: In vorliegender Sache war zu klären, ob eine Änderung betreffend die Mehrheitsverhältnisse innerhalb einer juristischen Person zur Anhebung des Mietzinses berechtigt, wenn dieselben natürlichen Personen mehrheitlich nach wie vor beteiligt sind.
Rechtsgrundlagen: § 12a Abs 3 MRG