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Sämtliche Hauptmieter als einheitliche Streitpartei im Verfahren zur Feststellung des Betriebskostenschlüssels

Miet- und WohnrechtJudikaturDDr. Patrick Vergörer, RA (Anmerkung)immolex 2010/86immolex 2010, 254 - 255 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegendem Erkenntnis stellt das erkennende Gericht eindeutig fest, dass im Rahmen eines Verfahrens auf Feststellung des Betriebskostenschlüssels sämtliche Hauptmieter als einheitliche Streitpartei einzubinden sind.

Rechtsgrundlagen: § 17 MRG; § 37 Abs 1 MRG; § 37 Abs 2 MRG

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