§ 10 MRG; § 15a Abs 2 MRG; § 13 Abs 4 HBG
Vorliegendes Judikat hatte sich mit der Frage zu befassen, ob einem Hausbesorger bei Beendigung seines Dienstverhältnisses ein Ersatzanspruch für Investitionen, die er iZm der Dienstwohnung, die nach der Dienstzeit von ihm angemietet wurde, getätigt hat, zusteht. Fraglich war in concreto, ob diese Investitionen im Rahmen der Mietzinsbildung anzurechnen sind.