§ 367 ABGB; § 1041 ABGB; § 1109 ABGB
Der OGH prüfte, ob § 367 ABGB auch direkt im Hinblick auf das Bestehen eines Verwendungsanspruchs nach § 1041 ABGB anwendbar ist und ob dem anderen Miteigentümer ein Benützungsentgelt ab dem Zeitpunkt der übermäßigen Nutzung zusteht.