§ 1111 ABGB
Der OGH befasste sich mit der Frage, wann eine Beschädigung des Mietgegenstands oder eine missbräuchliche bzw. gewöhnliche Abnutzung - im konkreten Fall von Tapeten und Teppichböden - vorliegt und wie die durch Rauchen bedingte Verfärbung in diesem Fall zu bewerten ist.