§ 23 Abs 1 Z 8 MRG vor der WRN 2000; § 30 Abs 2 Z 5 MRG; § 49c Abs 5 MRG; § 8 HGB
Der OGH hatte zu erkennen, ob es sich bei Fensterhaken um Kosten der für Reinigungsarbeiten erforderlichen Gerätschaften handelt, die eine Subsumtion unter Betriebskosten rechtfertigt. Vielmehr wurde dagegen ausgesprochen und eine Überwälzung auf die Mieter abgewehrt.