§ 126 GBG; § 94 GBG; § 77 GBG; § 124 GBG
Der OGH prüfte, ob ein Insichgeschäft vorliegt, wenn ein Einschreiter seine Einschreitervollmacht nutzt, um eine Liegenschaft seinem Gläubiger zur Besicherung einer gegen den Einschreiter bestehenden Forderung zu verpfänden. Mit Anmerkungen von Michaela Frischauf.