Art XLII EGZPO; § 226 ZPO
Der OGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung zur Besonderheit der Stufenklage. Gegenständlicher Fall betraf ein Rechnungslegungsbegehren eines Pflichtteilsberechtigten über die Miet- und Pachterträge einer Verlassenschaft und die Zahlung des daraus resultierenden Pflichtteils. Ist die Bezifferung des Leistungsbegehrens formelle Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens? Mit Anmerkungen von Matthias Cerha.