§ 521 ABGB; § 13 WEG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage, ob der Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechts für einen Wohnungseigentumspartner am gesamten mit dem Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteil, die Begründung einer Dienstbarkeit an der eigenen Sache entgegensteht.