§ 3 GBG
In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob es möglich ist, ein Vorkaufsrecht nur auf einem von mehreren Grundstücken einer Liegenschaft zu vereinbaren. Hat demnach die Einverleibung der Belastung hinsichtlich des gesamten Grundstückskörpers zu erfolgen?