§ 18 Abs 3 WEG; § 29 Abs 6 WEG
Das Gericht hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, welche Angelegenheiten unter die der Eigentümergemeinschaft zustehenden ordentlichen Verwaltung fallen; insbesondere, ob der Abschluss bzw. die Beendigung von Hausbesorgerdienstverträgen zu diesen Angelegenheit zählen, oder nicht.