§ 16 Abs 2 WEG; § 29 Abs 1 WEG; § 29 Abs 3 WEG
Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob eine erleichterte Zugangsmöglichkeit eines Hauses für Behinderte, Rollstühle etc als eindeutiger Vorteil für alle WEer zu beurteilen ist, auch wenn sie gegenwärtig nicht für alle WEer einen konkreten Nutzen hat?