§ 2 Abs 1 MRG; § 3 Abs 2 MRG; § 1120 ABGB
Der OGH hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem es um die Pflichten eines Fruchtnießers bezüglich Erhaltungsarbeiten am Objekt ging. Kann der Fruchtnießer vom Mieter belangt werden? Ab wann ist das möglich; und wer muss davon verständigt werden? Mit Anmerkungen von Christian Prader.