§ 6 Abs 2 MRG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten auch den Bestandgeber bindet, und wie dieser durchgesetzt werden kann. Des Weiteren hatte er zu beantworten, welche Normen des MRG bei der Vollstreckung des Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten zur Anwendung gelangen. Mit Anmerkungen von Franz Pfiel.