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E 51 Zum Umfang der zulässigen Änderungen des Begehrens nach Abschluss des Schlichtungsstellenverfahrens

Aktuellste LeitsätzeWohn- und Mietrechtimmolex 2007/51immolex 2007, 115 - 116 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 9 MRG; § 37 Abs 1 Z 6 MRG; § 40 MRG; § 39 Abs 1 MRG

Der OGH prüft die Zulässigkeit einer Antragsänderung nach Abschluss des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle und erläutert, dass die Änderung der Ausführungsart im gerichtlichen Verfahren den Wegfall der gebotenen Sachidentität zur Folge hat.

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