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E 50 Zum Provisorialcharakter von privilegierten Erhaltungsarbeiten

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtChristian Prader (Glosse)immolex 2007/50immolex 2007, 114 - 115 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 3 Abs 3 Z 2 MRG; § 3 Abs 3 Z 2 lit b MRG

Bei der Verpflichtung des Vermieters zur Veranlassung privilegierter Erhaltungsmaßnahmen ist der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz insofern zu beachten, als nur jene Maßnahmen im Sinne provisorischer, vorläufiger Sanierungstätigkeiten durchgeführt werden müssen, die der Abwehr unmittelbar drohender Gefahr für Personen oder Sachen dienen.

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