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Vollzug einer Verurteilung zur Einwilligung zur Löschung

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtFranz Pfiel (Glosse)immolex 2007/11immolex 2007, 27 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 33 GBG; § 350 EO; § 367 EO

Eine in einem Exekutionstitel festgelegte Löschungspflicht kann entweder durch Beantragung der Exekution beim Exekutionsgericht oder durch Veranlassung der bücherlichen Einverleibung beim Grundbuchsgericht erfüllt werden.

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