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Unerwünschte Lichtimmissionen - Bestimmtheitsgrad des Begehrens

Aktuellste LeitsätzeWohn- und Mietrechtimmolex 2007/10immolex 2007, 25 - 26 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 364 Abs 3 ABGB; § 226 Abs ZPO; § 7 Abs 1 EO

Sofern eine offenkundige Überschreitung der ortsüblichen Immissionsschranken nicht vorliegt, muss das Gericht gegebenenfalls das Ausmaß des nicht mehr tolerierbaren Entzugs von Licht oder Luft als Resultat der Interessensabwägung im Rahmen des Klagebegehrens konkretisieren.

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