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Entscheidung - OGH, 13.12.2005, 5 Ob 250/05h

Wohn- und Mietrechtimmolex 2006/54immolex 2006, 121 - 122 Heft 4 v. 1.4.2006

§ 16 Abs 2 WEG 2002; § 24 WEG 2002; § 29 WEG 2002

Die rein eigennützige Umgestaltungen allgemeiner Teile des Grundstücks zur alleinigen Benützung für einen Miteigentümer ist nicht als Verwaltungsmaßnahme bezüglich des gemeinsamen Grundstücks zu qualifizieren, sodass ein Mehrheitsbeschluss mangels Kompetenz der Eigentümerversammlung nicht genügt.

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