§ 203 Abs 7 AußStrG; Art 10 § 2 Abs 2 WohnaußStrBglG; § 65 AußStrG nF
Ein Revisionsrekurs gegen Zurückweisungsbeschlüsse ist im Anwendungsbereich des WohnAußStrBglG innerhalb einer Frist von 14 Tagen einzubringen.
OGH, 30.08.2005, 5 Ob 185/05z
§ 203 Abs 7 AußStrG; Art 10 § 2 Abs 2 WohnaußStrBglG; § 65 AußStrG nF
Ein Revisionsrekurs gegen Zurückweisungsbeschlüsse ist im Anwendungsbereich des WohnAußStrBglG innerhalb einer Frist von 14 Tagen einzubringen.
OGH, 30.08.2005, 5 Ob 185/05z