§ 21 Abs 3 WEG 2002; § 24 Abs 5 WEG 2002; § 25 Abs 2 WEG 2002
Die Information über das Stattfinden einer Eigentümerversammlung ist einer Zustellung nicht gleichzusetzen, sodass diese Inkenntnissetzung auch im Fall eines verspäteten Zugangs Rechtsgültigkeit entfaltet.