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Entscheidung - VwGH 04.12.2003, 2003/16/0097

Wohn- und Mietrechtimmolex 2005/13immolex 2005, 29 - 30 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 3 ErbStG; § 1 ErbStG; § 472 ABGB; § 938 ABGB

Der VwGH erörtert, dass die Gewährung eines Fruchtgenussrechts am gemeinsam genutzten Wohngebäude zugunsten der Lebensgefährtin als freigebige Vermögenszuwendung zu qualifizieren ist. Die Übernahme von Haushaltsleistungen und allfällig notwendiger Krankenpflegedienste durch die Lebensgefährtin begründen kein synallagmatisches Vertragsverhältnis.

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