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Landes- (Gemeinde-)abgaben - Interessenbeitrag, Anliegerbeitrag; bei Kaufvertrag sowie Tauschvertrag ist Bewertung der Objekte einer Angemessenheitsprüfung zu unterziehen

Wohn- und Mietrechtimmolex 2001/17immolex 2001, 27 - 29 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 18 OÖ Bauordnung 1976; § 19 OÖ Bauordnung 1976; § 22 OÖ Bauordnung 1976; § 6 Z 5 FVG 1948

Die Entscheidung befasst sich mit dem Erfordernis einer Angemessenheitsprüfung über die Bewertung des erworbenen Objektes durch die Gemeinde.

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