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Wasseranschlussabgabe (Niederösterreich) - Ergänzungsabgabe nur bei Veränderungsanzeige

Wohn- und Mietrechtimmolex 2001/18immolex 2001, 29 - 31 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 13 NÖ GemeindewasserleitungsG; § 15 NÖ GemeindewasserleitungsG

Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Verwirklichung des Ergänzungsabgabentatbestandes, wobei der Antrag auf Erteilung einer Benützungsbewilligung diesen nicht erfüllt.

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