§ 13 NÖ GemeindewasserleitungsG; § 15 NÖ GemeindewasserleitungsG
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Verwirklichung des Ergänzungsabgabentatbestandes, wobei der Antrag auf Erteilung einer Benützungsbewilligung diesen nicht erfüllt.