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Iranische Privatscheidungen ohne Zustimmung der Frau sind (bei ausreichendem Inlandsbezug) ordre-public-widrig

Internationales PrivatrechtJudikaturDr. Robert Fucik, Abteilungsleiter für Internationales Familienrecht im BMJiFamZ 2012/36iFamZ 2012, 47 Heft 1 v. 1.1.2012

§ 97 AußStrG; § 94 ABGB

Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 2 Ob 81/11t des OGH vom 20.10.2011 eingegangen, welche sich mit der Anerkennung von iranischen Privatscheidungen befasst und untersucht, ob diese dem österreichischen ordre-public widersprechen.

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