Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag stellt der Autor das Modellprojekt Familiengerichtshilfe dar, welches im Jänner 2012 an vier Standorten beginnt und der Stärkung der Familiengerichtsbarkeit dient. Er zeigt die Konzeption, die Ziele und die Rechtsgrundlagen des Modellversuchs auf und geht auf die Aufgaben der Familiengerichtshilfe ein.
Rechtsgrundlagen: § 284 ABGB; § 16 AußStrG; §§ 48 ff JGG; § 13 Abs 2 AußStrG; § 49 JGG; § 29 AußStrG