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Ein Amtshilfeersuchen des Jugendwohlfahrtsträgers nach Deutschland steht nicht der Einleitung von Exekutionsschritten gleich

UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung); Thomas Garber (Anmerkung)iFamZ 2011/8iFamZ 2011, 16 Heft 1 v. 1.1.2011

§ 3 Z 2 UVG

In vorliegender Sache hatte das Gericht zu klären, ob ein Amtshilfeersuchen des Jugendwohlfahrtsträgers ins Ausland der Einleitung von Exekutionsschritten gleichkommt und es somit die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen rechtfertigt.

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