§ 3 Z 2 UVG
In vorliegender Sache hatte das Gericht zu klären, ob ein Amtshilfeersuchen des Jugendwohlfahrtsträgers ins Ausland der Einleitung von Exekutionsschritten gleichkommt und es somit die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen rechtfertigt.
§ 3 Z 2 UVG
In vorliegender Sache hatte das Gericht zu klären, ob ein Amtshilfeersuchen des Jugendwohlfahrtsträgers ins Ausland der Einleitung von Exekutionsschritten gleichkommt und es somit die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen rechtfertigt.