Im Einzelfall kein Rechtsmissbrauch, wenn bei Richtsatzvorschüssen keine Schritte unternommen wurden, den Unterhaltsschuldner im Ausland ausfindig zu machen
UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung); Thomas Garber (Anmerkung)iFamZ 2011/9iFamZ 2011, 16 - 17 Heft 1 v. 1.1.2011