§ 95 EheG
Vorliegende Entscheidung widmet sich vorwiegend der Frage, wonach sich der Beginn der Jahresfrist für den Aufteilungsantrag richtet.
OGH 22.9.2010, 8 Ob 62/10s
§ 95 EheG
Vorliegende Entscheidung widmet sich vorwiegend der Frage, wonach sich der Beginn der Jahresfrist für den Aufteilungsantrag richtet.
OGH 22.9.2010, 8 Ob 62/10s