§ 1295 ABGB
In vorliegender Sache war fraglich, ob dem Patienten aus schadenersatzrechtlicher Perspektive der Beweis gelingt, dass eine frühere Anwendung einer bestimmten Untersuchungsmethode mit größeren Heilungschancen verbunden gewesen wäre.
OGH 11.10.2010, 6 Ob 193/10s