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Anwendbarkeit von UbG oder HeimAufG in neurologisch-psychiatrischer Gerontologie

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2011/33iFamZ 2011, 29 - 30 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob das UbG bzw. HeimAufG auf die neurologisch-psychiatrische Gerontologie einer Landesnervenklinik anzuwenden ist. Darüber hinaus waren die Rekurslegitimation des Abteilungsleiters neben dem Leiter der Einrichtung sowie das vermeintliche Neuerungsverbot im Rekursverfahren beherrschendes Thema.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 HeimAufG; § 2 UbG; § 11 Abs 1 HeimAufG

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