§ 1295 ABGB
Vorliegendes Judikat hatte sich der Frage zu widmen, ob ein Rechtsvertreter aufgrund der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen haftbar gemacht werden kann, wenn es an der Kausalität des ärztlichen Beratungsfehlers für den Schaden mangelt.
OGH 5.10.2010, 4 Ob 145/10t