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Mutmaßliche Einwilligung bei Operationserweiterung

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2011/30iFamZ 2011, 27 - 28 Heft 1 v. 1.1.2011

§ 1295 ABGB

Das erkennende Gericht hatte die nicht vorhersehbare Änderung eines Operationsverlaufs unter schadenersatzrechtlichen Gesichtspunkten zu analysieren. Kann in einem solchen Fall eine mutmaßliche Einwilligung des Patienten angenommen werden?

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