§ 66 EheG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage auf den Grund, ob Vermögensdispositionen der Unterhaltsberechtigten in Form von Verkäufen von Liegenschaften bewirken, dass der Unterhaltsanspruch zu kürzen ist.
OGH 14.07.2011, 2 Ob 23/11p
§ 66 EheG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage auf den Grund, ob Vermögensdispositionen der Unterhaltsberechtigten in Form von Verkäufen von Liegenschaften bewirken, dass der Unterhaltsanspruch zu kürzen ist.
OGH 14.07.2011, 2 Ob 23/11p