§ 81 Abs 2 EheG; § 94 EheG
Vorliegende Entscheidung thematisiert die Frage, ob wertsteigernde Investitionen in concreto aufzuteilen sind und thematisiert dabei ehegüterrechtliche Probleme iZm dem Doppelverkauf eines Reihenhauses.
OGH 21.06.2011, 1 Ob 95/11v