Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das BG Graz der Frage, ob die Verweigerung von Ausgang ins Freie aufgrund von Personalmangel gerechtfertigt ist.
Rechtsgrundlagen: § 34a UBG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das BG Graz der Frage, ob die Verweigerung von Ausgang ins Freie aufgrund von Personalmangel gerechtfertigt ist.
Rechtsgrundlagen: § 34a UBG
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