Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung klärt die Frage, ob der Abschluss eines Bausparvertrags der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf.
Rechtsgrundlagen: § 154 Abs 3 ABGB; § 230a ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung klärt die Frage, ob der Abschluss eines Bausparvertrags der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf.
Rechtsgrundlagen: § 154 Abs 3 ABGB; § 230a ABGB
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