§ 32 Abs 2 StGB; § 33 Z 5 StGB
In Hinblick auf die strafrechtlich relevante Untreue eines Sachwalters befasst sich der OGH gegenständlich mit der Frage, ob besonders verwerfliche Beweggründe erschwerend wirken oder aufgrund des Doppelverwertungsverbotes unbeachtlich sind.