ÜArt 16 HKÜ
Vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Sperrwirkung des ÜArt 16 HKÜ, wonach einem Gericht nach Mitteilung einer widerrechtlichen Kindesentführung iSd ÜArt 3 HKÜ untersagt wird, eine Sachentscheidung über das Sorgerecht zu treffen, solange keine Entscheidung gefällt, oder ein Antrag nach dem HKÜ auf Rückgabe des Kindes gestellt wurde. Eine vorläufige Übertragung der Obsorge an die Mutter unterliegt ebenfalls dieser Sperrwirkung.